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Der Oberste Gerichtshof . Ausbau der Bürgerrechte . Wegweisende Fälle . Regents of University of California gegen Bakke (1978)/PBS


In Regents of University of California gegen Bakke (1978) entschied das Gericht, dass die Verwendung rassischer „Quoten“ durch eine Universität in ihrem Zulassungsverfahren verfassungswidrig ist, entschied jedoch, dass Affirmative Action-Programme unter bestimmten Umständen verfassungswidrig sein könnten.
Reproduktion mit freundlicher Genehmigung der University of California

Regenten der University of California v., Bakke (1978)

In Regents of University of California v. Bakke (1978) entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Verwendung von rassischen „Quoten“ einer Universität in ihrem Zulassungsverfahren verfassungswidrig war, aber die Verwendung von „affirmativen Maßnahmen“ durch eine Schule, um mehr Minderheitenbewerber aufzunehmen, war unter bestimmten Umständen verfassungswidrig. Der Fall betraf die Zulassungspraktiken der Medizinischen Fakultät der University of California in Davis. Die medizinische Fakultät reservierte 16 von 100 Plätzen in ihrer ersten Klasse für Minderheiten, darunter „Schwarze“, „Chicanos“, „Asiaten“ und „Indianer“.,“Die starre Zulassungsquote wurde von einem Sonderschulausschuss verwaltet. Allan Bakke, ein weißer Bewerber, wurde zweimal die Zulassung zur medizinischen Fakultät verweigert, obwohl seine MCAT-Werte, GPA und Benchmark-Werte „signifikant höher“ waren als die einiger Minderheitenbewerber, die kürzlich zugelassen wurden.
Bakke verklagte die University of California vor einem staatlichen Gericht und behauptete, die Zulassungspolitik der medizinischen Fakultät verstoße gegen Titel VI des Civil Rights Act von 1964 und die Gleichheitsschutzklausel der vierzehnten Änderung., Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien stimmte zu und stellte fest, dass das Quotensystem rassische Gruppen ausdrücklich diskriminierte und dass „kein Antragsteller wegen seiner Rasse abgelehnt werden darf, zugunsten eines anderen, der weniger qualifiziert ist, gemessen an Standards, die ohne Rücksicht auf die Rasse angewendet werden.“Die medizinische Schule, befahl shut down its quota system, appellierte an die US-Supreme Court, der den Fall überprüften 1978.,
Der Oberste Gerichtshof entschied in einer Entscheidung von Richter Lewis Franklin Powell vom 5. 4., dass ein Staat die Rasse verfassungsrechtlich als einen Faktor für seine Hochschulzulassung zur Förderung der Bildungsvielfalt betrachten darf, jedoch nur, wenn er neben anderen Faktoren und von Fall zu Fall berücksichtigt wird. Kaliforniens Verwendung von Rassenquoten entsprach in diesem Fall jedoch nicht diesen Anforderungen und verstieß gegen die Gleichheitsschutzklausel der Verfassung, die es einem Staat verbietet, „jeder Person in seiner Gerichtsbarkeit den gleichen Schutz der Gesetze zu verweigern“.,“Das Gericht befand, dass die medizinische Fakultät Weiße rassistisch diskriminierte, weil sie sie allein aufgrund ihrer Rasse von 16 von 100 Plätzen ausschloss. Die Tatsache, dass Schwarze historisch mehr als Weiße diskriminiert wurden, war für diesen Fall irrelevant, weil Rassenquotensysteme, ob gegen Weiße oder Schwarze angewendet, sind immer „abscheulich für ein freies Volk, dessen Institutionen auf der Doktrin der Gleichheit beruhen.,“In der Tat, da die Quote der Schule darauf abzielte, die Diskriminierung rassischer Minderheiten in der Vergangenheit zu beseitigen, erklärte das Gericht, es sei beabsichtigt, „eine Gruppe aus keinem anderen Grund als Rasse oder ethnischer Herkunft zu bevorzugen.“So hat das Gericht entschieden, dass das Quotensystem der Schule „abgelehnt werden muss … als rassistisch ungültig “ unter der Gleichschutzklausel.

Das Gericht entschied jedoch auch, dass der Staat “ hat ein legitimes und erhebliches Interesse an … wodurch … die behindernden Auswirkungen der identifizierten Diskriminierung.,“Um diese Rechte jedoch innerhalb der Grenzen der Verfassung zu verfolgen, muss ein Staat zunächst gerichtliche, administrative oder legislative Feststellungen treffen, die illegale und spezifische Diskriminierung von Rassengruppen dokumentieren. Eine Zulassungsstelle kann dann versuchen, diese Ergebnisse früherer Diskriminierung zu“ beseitigen“, indem sie die Rasse eines Antragstellers als“ Plus “ – Faktor unter vielen in ihren Zulassungsentscheidungen betrachtet. Eine solche rassenbewusste Betrachtung kann jedoch nur einer von vielen Faktoren sein, die bei der Beurteilung jedes Antragstellers verwendet werden, und die Rasse jedes Antragstellers kann niemals ein ausschließender Faktor bei der Erteilung der Zulassung sein.,
Regents of University of California v. Bakke etablierte ein pragmatisches Mittel, um gut gemeinte Quoten-und Affirmative-Action-Programme mit dem eifrigen Gleichheitsschutz der Verfassung in Einklang zu bringen. Zusammenfassend, Rassenquoten sind immer verfassungswidrig, Aber affirmative Aktionsprogramme können verfassungsrechtlich sein, wenn Rasse als einer von vielen Zulassungsfaktoren betrachtet und zur Behebung früherer Diskriminierungserscheinungen und zur Förderung der Vielfalt verwendet wird. In den 30 Jahren seit diesem Urteil haben öffentliche und private Universitäten bejahende Aktionsprogramme entwickelt, die den Anforderungen von Bakke entsprechen., In Grutter v. Bollinger (2003) zum Beispiel bekräftigte der Oberste Gerichtshof Bakkes grundlegenden Ansatz und entschied, dass die Politik der University of Michigan Law School, der Rasse ihrer Bewerber ein signifikantes, aber nicht bestimmendes Gewicht zu verleihen, „neutral“ genug war und Michigans Interesse an einer vielfältigen Studentenschaft „zwingend“ genug war, um verfassungsrechtlich Gleichheitsstandards zu erfüllen. In einer verwandten, aber getrennten Entscheidung — Gratz v., Bollinger wurde am selben Tag herausgegeben, Das Gericht schlug jedoch das Undergraduate Affirmative Action-Programm von Michigan, das ein Punktesystem zur Bewertung von Bewerbern verwendete und Minderheitsbewerbern automatische Punkte verlieh.,

AUTHOR ‚ S BIO
Alex McBride ist eine im Dritten Jahr Jura-student an der Tulane Law School in NewOrleans. Er ist Redakteur der TULANE LAW REVIEW und der 2005rezipient des Ray Forrester Award im Verfassungsrecht., In 2007, Alexwill be clerking with Judge Susan Braden on the United States Court ofFederal Claims in Washington.