Heimsuchung-Regeln | Tuscaloosa County Sheriff ‚ 's Office
VISITATION ZEITPLAN & INFORMATIONEN
Telefon: (205) 349-4511
I. um einen Termin Zu vereinbaren
ein. Visitation gehalten wird sieben (7) Tage die Woche von 9:00 bin zu 5:00 Uhr.
b. Rufen Sie zwischen 7 und 16 Uhr am Tag an, BEVOR Sie einen Insassen besuchen möchten.
II. Besuchsregeln und Richtlinien
a. Nur EIN (1) Besuch pro Woche. Sonntag beginnt die neue Woche
b. Nur ZWEI (2) Personen pro Besuch., Sie müssen auf der Besuchsliste der Insassen aufgeführt sein, um einen Besuchstermin zu vereinbaren.
c. Muss mindestens sechzehn (16) Jahre alt sein, um zu besuchen. Jeder unter 18 Jahren muss von einem Erwachsenen mit einem gültigen Ausweis begleitet werden
d. Alle Personen, die zu einem geplanten Besuch anreisen, müssen spätestens fünfzehn (15) Minuten vor der geplanten Zeit an der Rezeption einchecken.
e. Geldbörsen, Taschen und / oder Handys sind in der Einrichtung nicht erlaubt. Bitte lassen Sie sie in Ihren Fahrzeugen.
f., Jeder, der beim Besuch mit einem nicht autorisierten Insassen wegen Einschränkungen erwischt wurde, hat seine Besuchsberechtigungen von der Einrichtung für den vom Hauptgefängnisverwalter festgelegten Zeitraum widerrufen.
III. Kleiderordnung
a. Für alle Besuche ist eine angemessene Kleidung erforderlich. Bitte folgen Sie den folgenden Richtlinien.
I. KEINE SHORTS, KEINE KURZEN RÖCKE ODER RÖCKE MIT SCHLITZEN
II. KEINE SLEEVLESS SHIRTS
III. KEINE KURZEN SHIRTS ODER LOW CUT TOPS
IV. KEINE LOW CUT JEANS
V. BAUCH UND DEKOLLETÉ WERDEN ZU JEDER ZEIT ABGEDECKT WERDEN
b. Kleid code ist streng durchgesetzt. , Wenn Sie die Kleiderordnung nicht befolgen, können Sie nicht in den Besuchsbereich gelassen werden.
IV. Vorherige Verhaftungen und / oder Verurteilungen von Besuchern
a. Allen Besuchern, die im Gefängnis von Tuscaloosa County wegen eines Vergehens inhaftiert wurden, wird der Besuch für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Datum Ihrer Freilassung verweigert.
b. Allen Besuchern, die im Gefängnis von Tuscaloosa County wegen eines Verbrechens inhaftiert wurden, wird der Besuch für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum Ihrer Freilassung verweigert.