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§ 31.3402(g)-1 Zusätzlichen Lohn-Zahlungen.

(a) Im Allgemeinen und Einbehaltung von Zusatzlöhnen über 1.000.000 USD –

(1) Bestimmung von Zusatzlöhnen und regulären Löhnen –

(i) Zusatzlöhne. Die Vergütung eines Mitarbeiters kann aus regulären Löhnen und zusätzlichen Löhnen bestehen. Zusatzlöhne sind alle Löhne, die von einem Arbeitgeber gezahlt werden und keine regulären Löhne sind., Zu den zusätzlichen Löhnen gehören Lohnzahlungen, die ohne Rücksicht auf die Abrechnungszeit eines Mitarbeiters geleistet werden, können aber auch Zahlungen für eine Abrechnungszeit umfassen.,v) dieses Abschnitts), Prämien, Rückzahlungen, Provisionen, im Rahmen von Rückerstattungs-oder anderen Aufwandsentschädigungsregelungen gezahlte Löhne, nicht qualifizierte aufgeschobene Löhne, die in Löhnen enthalten sind, Löhne, die als Nicht-Nebenleistungen gezahlt werden, Krankengeld, das von einem Dritten als Vertreter des Arbeitgebers gezahlt wird, Beträge, die im Bruttoeinkommen gemäß Abschnitt 409A enthalten sind, Erträge, die bei Ausübung einer nicht abschlagsfreien Aktienoption anerkannt werden, Löhne aus kalkulatorischen Einkünften zur Krankenversicherung für einen nicht Abhängigen und Lohneinkommen, die nach Ablauf einer Beschränkung des von einem Arbeitgeber auf einen Arbeitnehmer übertragenen Eigentums anerkannt werden., Beträge, die in dieser Definition als Zusatzlöhne bezeichnet werden, sind Zusatzlöhne, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während des Kalenderjahres der Zahlung oder eines früheren Kalenderjahres reguläre Löhne gezahlt hat. Wenn also zum Beispiel die einzigen Löhne, die ein Arbeitgeber jemals an einen Arbeitnehmer gezahlt hat, Zahlungen von nicht steuerlichen Nebenleistungen und Einkommen sind, die bei der Ausübung einer nicht beitragsabhängigen Aktienoption anerkannt werden, werden solche Zahlungen als Zusatzlöhne eingestuft.

(ii) Reguläre Löhne., Im Unterschied zu Zusatzlöhnen sind reguläre Löhne Beträge, die zu einem regulären Stunden -, Tages-oder ähnlichen periodischen Satz (und nicht zu einem Überstundensatz) für den aktuellen Abrechnungszeitraum oder zu einem vorbestimmten festen bestimmbaren Betrag für den aktuellen Abrechnungszeitraum gezahlt werden., So sind unter anderem Löhne, die von Lohnperiode zu Lohnperiode variieren (wie Provisionen, gemeldete Trinkgelder, Boni oder Überstunden), keine regulären Löhne, mit der Ausnahme, dass ein Arbeitgeber Trinkgelder gemäß Absatz (a)(1)(v) dieses Abschnitts als reguläre Löhne behandeln kann und ein Arbeitgeber Überstunden als reguläre Löhne gemäß Absatz (a)(1)(iv) dieses Abschnitts behandeln kann.

(iii) Beträge, die nicht einkommensteuerpflichtig sind. Wenn eine Höhe der Vergütung nicht einkommensteuerpflichtig ist, handelt es sich weder um reguläre Löhne noch um zusätzliche Löhne., So sind beispielsweise Erträge aus der Disqualifizierung von Aktienanteilen, die aufgrund der Ausübung gesetzlicher Aktienoptionen erworben wurden, wie in Abschnitt 421(b) beschrieben, nicht in regulären Löhnen oder Ergänzungslöhnen enthalten.

(iv) Fakultative Behandlung des Überstundenlohns als regulärer Lohn. Arbeitgeber können Überstunden als reguläre Löhne und nicht als zusätzliche Löhne behandeln., Zu diesem Zweck ist der Überstundenlohn definiert als jeder Lohn, der gemäß den Gesetzen des Bundes (Fair Labor Standards Act), des Staates oder der lokalen Regierung zu einem höheren Satz als dem normalen Lohnsatz des Arbeitnehmers gezahlt werden muss, da der Arbeitnehmer über die Anzahl der Stunden hinaus gearbeitet hat, die als normale Arbeitswoche oder Arbeitstag gelten.

(v) Optionale Behandlung von Trinkgeldern als reguläre Löhne. Arbeitgeber können Tipps eher als reguläre Löhne als als zusätzliche Löhne behandeln. Zu diesem Zweck sind Trinkgelder so definiert, dass sie alle Trinkgelder enthalten, die dem Arbeitgeber gemäß Abschnitt 6053 gemeldet werden.,

(vi) Einbehaltener Betrag. Die Berechnung der Höhe der einbehaltenen Einkommensteuer in Bezug auf zusätzliche Lohnzahlungen ist in Absatz (a)(2) bis (a)(7) dieses Abschnitts vorgesehen.

(2) Obligatorische pauschale Einbehaltung., Wenn eine zusätzliche Lohnzahlung, wenn sie zu allen zusätzlichen Lohnzahlungen hinzugefügt wird, die zuvor von einem Arbeitgeber (gemäß der Definition in Absatz (a)(3) dieses Abschnitts) an einen Arbeitnehmer während des Kalenderjahres geleistet wurden, 1.000.000 USD übersteigt, entspricht der bei der Bestimmung des Betrags der Quellensteuer auf den Überschuss verwendete Satz (einschließlich eines Überschusses, der Teil einer zusätzlichen Lohnzahlung ist) dem höchsten Steuersatz, der gemäß Abschnitt 1 für solche Steuerjahre gilt, die in einem solchen Kalenderjahr beginnen., Diese pauschale gilt ohne Rücksicht darauf, ob die Einkommensteuer vom regulären Lohn des Arbeitnehmers einbehalten wurde, und ohne Rücksicht auf Einträge auf Formular W-4, einschließlich der Frage, ob der Arbeitnehmer den Befreiungsstatus auf Formular W-4 beansprucht hat oder ob der Arbeitnehmer eine zusätzliche Quellensteuer auf Formular W-4 beantragt hat, und ohne Rücksicht auf die vom Arbeitgeber verwendete Quellensteuermethode. Die Einbehaltung nach diesem Absatz (a) (2) ist eine obligatorische pauschale Einbehaltung.

(3) Bestimmte als ein Arbeitgeber behandelte Personen –

(i) Personen unter gemeinsamer Kontrolle., Für die Zwecke des Absatzes (a) (2) dieses Abschnitts werden alle Personen, die gemäß Abschnitt 52 Unterabschnitt (a) oder (b) als ein einziger Arbeitgeber behandelt werden, als ein Arbeitgeber behandelt.

(ii) Wirkstoffe. Für die Zwecke des Absatzes (a) (2) dieses Abschnitts gilt jede Zahlung an einen Arbeitnehmer durch einen Dritten, der als Bevollmächtigter für den Arbeitgeber fungiert (unabhängig davon, ob diese Person gemäß Abschnitt 3504 als Bevollmächtigter benannt wurde), als vom Arbeitgeber geleistet, es sei denn, dies ist in Absatz (a) (4) (iii) dieses Abschnitts vorgesehen.,

(4) Behandlung bestimmter Punkte bei der Bestimmung der Anwendbarkeit der obligatorischen pauschalen Quellensteuer –

(i) Fakultative Behandlung von Ausgleichszahlungen, die keiner einkommensteuerlichen Quellensteuer unterliegen. Für die Zwecke des Absatzes (a)(2) dieses Abschnitts können Arbeitgeber feststellen, ob ein Arbeitnehmer während eines Kalenderjahres 1.000.000 US-Dollar an zusätzlichen Löhnen erhalten hat, indem er Beträge in zusätzliche Löhne einbezieht, die im Einkommen enthalten sind, jedoch nicht der Quellensteuer unterliegen, die als Löhne, Trinkgelder und andere Entschädigungen auf dem Formular W-2 ausgewiesen werden.

(ii) Zuweisung von Stundungen bei Gehaltsreduzierungen., Bei der Zuweisung von Aufschiebungsbeträgen zur Gehaltsreduzierung, die von den Löhnen ausgeschlossen sind, um festzustellen, ob der Arbeitgeber gemäß Absatz (a)(2) dieses Abschnitts zusätzliche Löhne in Höhe von 1.000.000 US-Dollar gezahlt hat, müssen die Arbeitgeber solche Aufschiebungsbeträge zur Gehaltsreduzierung auf die Art der Entschädigung (d. H. Bruttobeträge der regulären Lohnzahlungen oder Bruttobeträge der aufgeschobenen zusätzlichen Lohnzahlungen) aufteilen.

(iii) Optionale De-Minimis-Ausnahme für bestimmte Zahlungen durch Agenten., Für die Zwecke des Absatzes (a) (2) dieses Abschnitts, wenn ein Agent Gesamtlohnzahlungen (einschließlich regulärer Löhne und Zusatzlöhne) von weniger als $100.000 an eine Person während eines Kalenderjahres macht, kann ein Arbeitgeber oder ein anderer Agent solche Zahlungen bei der Bestimmung, ob die Person $1.000.000 zusätzliche Löhne während des Kalenderjahres erhalten hat, außer Acht lassen, und dieser Agent muss nicht prüfen, ob die Person andere zusätzliche Löhne bei der Bestimmung der Höhe der Einkommensteuer von den Zahlungen einbehalten werden erhalten hat., Ein Arbeitgeber kann diese Ausnahme nicht in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber Zahlungen an den Arbeitnehmer unter Verwendung von fünf oder mehr Agenten leistet und eine Hauptwirkung dieser Verwendung von Agenten darin besteht, die Anwendbarkeit der obligatorischen pauschalen Quellensteuer auf den Arbeitnehmer zu verringern., Für die Zwecke des Absatzes (a) (2) dieses Abschnitts, wenn ein Agent Gesamtlohnzahlungen in Höhe von $100.000 oder mehr an eine Person während eines Kalenderjahres macht, muss der gesamte Betrag der zusätzlichen Löhne, die der Agent während des Kalenderjahres an den Arbeitnehmer gezahlt hat, berücksichtigt werden (von anderen Agenten des Arbeitgebers, die Gesamtlohnzahlungen an den Arbeitnehmer von $100.000 oder mehr, durch den Agenten und durch den Arbeitgeber, für den der Agent handelt) bei der Bestimmung, ob der Arbeitnehmer $1.000.000 zusätzliche Löhne erhalten hat.,

(iv) Behandlung zusätzlicher Lohnzahlungen, die den kumulierten Schwellenwert von 1.000.000 USD überschreiten. Im Falle einer zusätzlichen Lohnzahlung, die, wenn sie zu allen zusätzlichen Lohnzahlungen hinzugefügt wird, die der Arbeitgeber zuvor im Kalenderjahr an den Arbeitnehmer geleistet hat, dazu führt, dass der Arbeitnehmer für das Kalenderjahr mehr als 1.000.000 zusätzliche Löhne erhalten hat, muss der Arbeitgeber gemäß Absatz (a)(2) dieses Abschnitts nur den Teil der Zahlung einbehalten, der mehr als 1.000.000 US-Dollar beträgt (unter Berücksichtigung aller früheren zusätzlichen Lohnzahlungen während des Jahres)., Ein Arbeitgeber kann jedoch den gesamten Betrag dieser zusätzlichen Lohnzahlung der durch Absatz (a)(2) dieses Abschnitts auferlegten Quellensteuer unterwerfen.

(5) Einbehaltung von Ergänzungslöhnen, die keiner pauschalen Einbehaltung unterliegen. Soweit Absatz (a) (2) dieses Abschnitts nicht für eine zusätzliche Lohnzahlung (oder einen Teil einer Zahlung) gilt, wird die Höhe der Steuer, die bei Zahlung auf die zusätzlichen Löhne einbehalten werden muss, nach den in den Absätzen (a) (6) und (7) dieses Abschnitts vorgesehenen Regeln bestimmt.,

(6) Aggregiertes Verfahren zur Quellensteuer auf Zusatzlöhne –

(i) Anwendbarkeit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einbehaltung von Zusatzlöhnen nach diesem Absatz (a)(6) zu bestimmen, wenn Absatz (a)(2) dieses Abschnitts nicht für die Zahlung oder einen Teil der Zahlung gilt und wenn Absatz (a)(7) dieses Abschnitts nicht in Bezug auf die Zahlung verwendet werden darf., Darüber hinaus haben Arbeitgeber die Möglichkeit, diesen Absatz (a)(6) zur Berechnung der Quellensteuer in Bezug auf eine zusätzliche Lohnzahlung zu verwenden, wenn Absatz (a)(2) dieses Abschnitts nicht für die Zahlung gilt, aber wenn Absatz (a)(7) dieses Abschnitts in Bezug auf die Zahlung verwendet werden könnte.

(ii) Verfahren. Sofern dieses Verfahren nach Absatz (a)(6)(i) dieses Abschnitts gilt, werden die zusätzlichen Löhne, wenn sie gleichzeitig mit den Löhnen für einen Abrechnungszeitraum gezahlt werden, mit den Löhnen für diesen Abrechnungszeitraum aggregiert., Wenn sie nicht gleichzeitig gezahlt werden, werden die zusätzlichen Löhne mit den Löhnen aggregiert, die innerhalb desselben Kalenderjahres für den letzten vorhergehenden Abrechnungszeitraum oder gegebenenfalls für den aktuellen Abrechnungszeitraum gezahlt werden oder zu zahlen sind. Die Höhe der einbehaltenen Steuer wird so bestimmt, als ob die Summe der Ergänzungslöhne und der regulären Löhne eine einheitliche Lohnzahlung für die reguläre Lohnperiode darstellt., Die vom Arbeitgeber in Bezug auf reguläre Löhne verwendete Quellenmethode würde dann zur Berechnung der Quellenschaft für diese einheitliche Lohnzahlung verwendet, und der Arbeitgeber würde das vom Arbeitnehmer vorgelegte Formular W-4 berücksichtigen. Dieses Verfahren ist das aggregierte Verfahren zur Einbehaltung zusätzlicher Löhne.

(7) Fakultative Pauschale Einbehaltung von Zusatzlöhnen –

(i) Anwendbarkeit., Der Arbeitgeber kann die Einbehaltung von Ergänzungslöhnen nach diesem Absatz (a)(7) bestimmen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind –

(A) Absatz (a)(2) dieses Abschnitts gilt nicht für die Zahlung oder den Teil der Zahlung;

(B) Die Ergänzungslöhne werden entweder nicht gleichzeitig mit regulären Löhnen gezahlt oder sind separat in den Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers angegeben; und

(C) Die Einkommensteuer wurde während des Kalenderjahres der Zahlung vom regulären Lohn des Arbeitnehmers einbehalten oder das vorangegangene Kalenderjahr.

(ii) Verfahren., Die Bestimmung der einbehaltenen Steuer nach Absatz (a) (7) (iii)dieses Abschnitts erfolgt ohne Bezugnahme auf die Zahlung von regulären Löhnen und ohne Rücksicht auf Einträge auf dem Formular W-4 mit Ausnahme des Eintrags, der den Befreiungsstatus auf dem Formular W-4 beansprucht (siehe § 31.3402(n) -1(b)). Die Einbehaltung nach diesem Verfahren ist eine optionale pauschale Einbehaltung.

(iii) Satz, der für die Zwecke der optionalen pauschalen Quellensteuer gilt., Sofern die Bedingungen des Absatzes (a)(7)(i) dieses Abschnitts erfüllt sind, kann der Arbeitgeber die einbehaltene Steuer –

(A) Von nach dem 30.April 1966 und vor dem 1. Januar 1994 gezahlten Ergänzungslöhnen unter Verwendung eines pauschalen Prozentsatzes von 20 Prozent;

(B) Von nach dem 31. Dezember 1993 gezahlten Ergänzungslöhnen und am oder vor dem 6. August 2001 unter Verwendung eines pauschalen Prozentsatzes von 28 Prozent;

(C) Von nach dem 31. nach dem 6. August 2001 und am oder vor dem 31. Dezember 2001 unter Verwendung eines pauschalen Prozentsatzes von 27.,5 prozent;

(D) Aus Ergänzungslöhnen, die nach dem 31.Dezember 2001 und am oder vor dem 27. Mai 2003 unter Verwendung eines pauschalen Prozentsatzes von 27 Prozent gezahlt wurden;

(E) Aus Ergänzungslöhnen, die nach dem 27. Mai 2003 und am oder vor dem 31. Dezember 2004 unter Verwendung eines pauschalen Prozentsatzes von 25 Prozent gezahlt wurden; und

(F) Aus Ergänzungslöhnen, die nach dem 31. Dezember 2004 gezahlt wurden, unter Verwendung eines pauschalen Prozentsatzes von 28 Prozent (oder des entsprechenden nach Abschnitt 1) (2) für steuerpflichtige Jahre, die im Kalenderjahr beginnen, in dem die Zahlung erfolgt).

(8) Beispiele., Für die Zwecke dieser Beispiele wird angenommen, dass der Satz für die Zwecke der obligatorischen Pauschalbesteuerung für 2007 35 Prozent und der Satz für die Zwecke der optionalen Pauschalbesteuerung für 2007 25 Prozent beträgt. Die folgenden Beispiele veranschaulichen diesen Absatz (a):

Beispiel 1.
(i) Employee A ist ein Mitarbeiter von drei Entitäten(X, Y und Z), die gemäß Abschnitt 52 (a) oder (b) als einzelner Arbeitgeber behandelt werden. Im Jahr 2007 zahlt X regelmäßig Löhne an A auf einer monatlichen Gehaltsabrechnung für Dienstleistungen, die für X, Y und Z durchgeführt werden., Die regulären Löhne werden am dritten Werktag eines jeden Monats gezahlt. Die Einkommensteuer wird während des Jahres vom regulären Lohn von A einbehalten. A erhält nur die folgenden zusätzlichen Lohnzahlungen im Jahr 2007 zusätzlich zu den regulären Löhnen von X –
(A) Einen Bonus von $600,000 von X am März 15, 2007;
(B) Einen Bonus von $2,300,000 von Y am November 15, 2007; und
(C) Einen Bonus von $10,000 von Z am Dezember 31, 2007.
(ii) In diesem Beispiel 1 ist der $600,000 Bonus von X eine zusätzliche Lohnzahlung., Die Quellensteuer auf die Zahlung von 600.000 USD von X könnte entweder nach Absatz (a)(6) oder (7) dieses Abschnitts festgelegt werden, da die Einkommensteuer von den regulären Löhnen von A einbehalten wurde Wenn X das aggregierte Verfahren nach Absatz (a)(6) dieses Abschnitts anwendet, würde der Betrag der Quellensteuer auf die zusätzlichen Löhne darauf basieren, die zusätzlichen Löhne und die von X gezahlten regulären Löhne entweder für den aktuellen oder letzten Abrechnungszeitraum zu aggregieren und die Summe der regulären Löhne, die von X gezahlt werden, und die zusätzlichen Löhne in Höhe von 600.000 USD als eine einzige Lohnzahlung für eine regelmäßige Abrechnungszeit., Die vom Arbeitgeber in Bezug auf reguläre Löhne verwendete Quellenmethode würde dann zur Berechnung der Quellenschaft für diese einheitliche Lohnzahlung verwendet, und der Arbeitgeber würde das vom Arbeitnehmer vorgelegte Formular W-4 berücksichtigen.

(iii) In diesem Beispiel 1 ist der $2.300.000 Bonus von Y eine zusätzliche Lohnzahlung. Um die Einbehaltung der zusätzlichen Lohnzahlung in Höhe von 2.300.000 USD von Y zu berechnen, müssen die 600.000 USD an zusätzlichen Löhnen, die X bereits 2007 an A gezahlt hat, berücksichtigt werden, da X und Y gemäß Abschnitt 52(a) oder (b) als derselbe Arbeitgeber behandelt werden., Somit wird die Einbehaltung der ersten 400.000 USD der Zahlung (dh der kumulierte Zusatzlohn von nicht mehr als 1.000.000 USD) getrennt von der Einbehaltung der verbleibenden 1.900.000 USD der Zahlung (dh der Betrag der kumulierten Zusatzlöhne von mehr als 1.000.000 USD) berechnet. In Bezug auf die ersten 400.000 US-Dollar könnte die Einbehaltung entweder nach Absatz (a)(6) oder (a)(7) dieses Abschnitts berechnet werden, da die Einkommensteuer vom regulären Lohn des Arbeitnehmers einbehalten wurde., Wenn Y die Einkommensteuer gemäß Absatz (a)(7) dieses Abschnitts einbehalten würde, würde Y die $400,000-Komponente zu 25 Prozent einbehalten (gemäß Absatz (a)(7)(iii)(F) dieses Abschnitts), was zu einer Einbehaltung von $100,000-Steuern führen würde. Die verbleibenden 1.900.000 US-Dollar des Bonus unterliegen einer obligatorischen pauschalen Quellensteuer in Höhe des gemäß Abschnitt 1 für 2007 geltenden Höchststeuersatzes (35%) ohne Rücksicht auf das von A eingereichte Formular W-4 Der von den 1.900.000 US-Dollar einbehaltene Betrag beträgt 665.000 US-Dollar., Die Einbehaltung der ersten Komponente und die Einbehaltung der zweiten Komponente würden dann addiert, um die gesamte Einkommensteuereinbehaltung auf die zusätzliche Lohnzahlung von Y zu bestimmen. Alternativ könnte Y gemäß Absatz (a)(4)(iv) dieses Abschnitts die gesamte Bonuszahlung in Höhe von 2,300,000 USD als obligatorische pauschale Einbehaltung zum Höchststeuersatz (35%) behandeln, in diesem Fall würde der einbehaltene Betrag 35 Prozent von 2,300,000 USD oder 805,000 USD betragen.

(iv) Der $10.000 Bonus, der von Z gezahlt wird, ist auch eine zusätzliche Lohnzahlung., Um die Einbehaltung des Bonus in Höhe von 10.000 USD zu berechnen, müssen die kumulierten Zusatzlöhne in Höhe von 2.900.000 USD berücksichtigt werden, die X und Y bereits 2007 an A gezahlt haben, da X, Y und Z als ein einziger Arbeitgeber behandelt werden. Der gesamte Bonus in Höhe von 10.000 US-Dollar würde einer obligatorischen pauschalen Quellensteuer in Höhe des gemäß Abschnitt 1 für 2007 geltenden Höchststeuersatzes unterliegen. Die Einkommensteuer, die für diese Zahlung einbehalten werden muss, würde 35 Prozent von $10,000 oder $3,500 betragen.

Beispiel 2.
Mitarbeiter B und C arbeiten für Arbeitgeber M. Jeder Mitarbeiter erhält ein Monatsgehalt von $3.000 im Jahr 2007., Infolge der von B geltend gemachten Quellenbeihilfen wurde weder 2007 noch 2006 die Einkommensteuer auf die regulären Löhne, die M an B zahlt, einbehalten. Im Gegensatz dazu hat M 2007 die Einkommensteuer von den regulären Löhnen einbehalten, die M an C zahlt. Zusammen mit dem monatlichen Gehaltscheck, der im Dezember 2007 an jeden Mitarbeiter gezahlt wurde, enthält M einen Bonus von $2,000, der die einzige zusätzliche Lohnzahlung ist, die jeder Mitarbeiter von M im Jahr 2007 erhält. Die Boni sind separat in den Gehaltsabrechnungen von M angegeben., Da M weder im Kalenderjahr des $ 2,000 Bonus noch im vorangegangenen Kalenderjahr der regulären Löhne von B keine Einkommensteuer einbehalten hat, kann M keine optionale pauschale Einbehaltung gemäß Absatz (a)(7) dieses Abschnitts verwenden, um die Einbehaltung der Einkommensteuer auf den $2,000 Bonus von B zu berechnen. Folglich muss M das aggregierte Verfahren gemäß Absatz (a)(6) dieses Abschnitts anwenden, um die Quellensteuer auf die an B geschuldete Prämie in Höhe von 2,000 USD zu berechnen., In Bezug auf den an C gezahlten Bonus hat M die Möglichkeit, entweder das in Absatz (a)(6) dieses Abschnitts vorgesehene Gesamtverfahren oder die optionale pauschale Quellensteuer gemäß Absatz (a)(7) dieses Abschnitts zur Berechnung der fälligen Einkommensteuer zu verwenden.

Beispiel 3.
(i) Employee D arbeitet als Angestellter der Corporation R. Corporations R und T werden gemäß Abschnitt 52 (a) oder (b) als ein einziger Arbeitgeber behandelt. R macht regelmäßige Lohnzahlungen an Mitarbeiter D von $ 200.000 auf monatlicher Basis im Jahr 2007, und Einkommensteuer wird von diesen Löhnen einbehalten., R zahlt D einen Bonus für seine Dienste als Mitarbeiter in Höhe von $ 3.000.000 am 30. Nicht verwandtes Unternehmen U zahlt D Krankengeld als Vertreter des Arbeitgebers R und solches Krankengeld ist Ergänzungslohn gemäß § 31.3401 (a) -1 (b) (8) (i) (b) (2). U zahlt D $50.000 Krankengeld am 31. Oktober 2007. Corporation T beschließt, allen Mitarbeitern von R und T Boni zu gewähren,und zahlt am 31. D erhielt keine anderen Zahlungen von R, T, oder U.,

(ii) In chronologischer Zusammenfassung erhält D die folgenden anderen Löhne als die regulären Monatslöhne von R:

(A) 30.Juni 2007 – 3.000.000 USD (Bonus von R);
(B) 31. Oktober 2007 – 50.000 USD (Krankengeld von U); und
(C) 31. Dezember 2007 – 100.000 USD (Bonus von T).
(iii) In diesem Beispiel 3 gilt jede andere Zahlung von Löhnen als die regulären monatlichen Lohnzahlungen von R als zusätzliche Löhne zum Zwecke der Einbehaltung gemäß § 31.3402(g)-1(a) (2)., Die Höhe der regulären Löhne von R spielt keine Rolle bei der Bestimmung, wann die obligatorische pauschale Einbehaltung von Zusatzlöhnen angewendet werden muss.

(iv) Da die Einkommensteuer auf die regulären Löhne von D einbehalten wurde, kann die Einkommensteuer auf 1.000.000 USD des am 30.Juni 2007 gemäß Absatz (a) (6) oder (7) dieses Abschnitts gezahlten Bonus in Höhe von 3.000.000 USD einbehalten werden. Wenn R sich für die Verwendung einer optionalen pauschalen Quellensteuer gemäß Absatz (a)(7)(iii)(F) dieses Abschnitts entscheidet, wird die Quellensteuer auf 25 Prozent des 1.000.000 USD-Teils der Zahlung berechnet und beträgt 250.000 USD.,

(v) Die Einkommensteuer, die für die folgenden zusätzlichen Lohnzahlungen (oder einen Teil einer Zahlung) wie folgt einbehalten wird, muss zu dem in Abschnitt 1 geltenden Höchstsatz oder 35 Prozent im Jahr 2007 berechnet werden –

(A) 2.000.000 USD des von R am 30.Juni 2007 gezahlten 3.000.000 USD Bonus; und
(B) alle 100.000 USD Bonus, die T am 31. Dezember 2007 gezahlt hat.,
(vi) Gemäß Absatz (a) (4) (iii) dieses Abschnitts darf U, da die Gesamtlohnzahlungen von U, einem Vertreter des Arbeitgebers, an D weniger als 100.000 US-Dollar betragen, die Höhe der einbehaltenen Einkommensteuer bestimmen, ohne Rücksicht auf andere zusätzliche Lohnzahlungen an den Arbeitnehmer. Die Einbehaltung der Einkommensteuer auf das Krankengeld in Höhe von 50.000 US-Dollar kann entweder gemäß Absatz (a)(6) oder (7) dieses Abschnitts festgelegt werden., Wenn U beschließt, die Einkommensteuer zu dem in Absatz (a)(7)(iii)(F) dieses Abschnitts vorgesehenen Pauschalsatz zurückzuhalten, würde die Einbehaltung des Krankengeldes in Höhe von $50,000 zu 25 Prozent der $50,000-Zahlung berechnet und würde $12,500 betragen. Alternativ kann U die $3.000.000 zusätzlichen Löhne berücksichtigen, die der Arbeitgeber 2007 vor Zahlung des $50.000 Krankengeldes gezahlt hat, und die Einbehaltung des $50.000 Krankengeldes könnte unter Anwendung der obligatorischen Pauschale von 35 Prozent berechnet werden, was zu einer Einbehaltung von $17.500 auf die $50.000 Zahlung führt.

Beispiel 4.,
(i) Employer J hat beschlossen, seinem Mitarbeiter B einen Nettobonus von 1.000.000 USD (nach Einbehaltung) zu gewähren, der 2007 ausgezahlt werden soll. Arbeitgeber J hat die Einkommensteuer vom regulären Lohn des Arbeitnehmers einbehalten. Arbeitgeber J hat im Laufe des Jahres keine weiteren zusätzlichen Lohnzahlungen an B geleistet.

(ii) In diesem Beispiel 4 muss die zusätzliche Lohnzahlung erhöht werden, um die Bruttolöhne zu bestimmen, die erforderlich sind, um eine Nettozahlung von 1.000.000 USD zu erzielen. Wenn der Arbeitgeber sich für eine optionale pauschale Einbehaltung entscheidet, unterliegen die ersten 1,000,000 USD des Lohns einer Einbehaltung von 25 Prozent., Darüber hinausgehende Löhne, einschließlich Bruttobeiträge, würden jedoch einer obligatorischen Quellensteuer von 35 Prozent unterliegen. Die Quellensteuer auf die ersten 1.000.000 US-Dollar (dh 250.000 US-Dollar) müsste daher zu einem Satz von 35 Prozent erhöht werden, um den Bruttolohnbetrag von mehr als 1.000.000 US-Dollar zu bestimmen. Somit wären die Löhne von mehr als $ 1.000.000 gleich $ 250.000 geteilt durch .65 (berechnet durch Subtraktion .35 von 1) oder $384,615.38., Somit wäre die gesamte zusätzliche Lohnzahlung unter Berücksichtigung der Einkommensteuereinbehaltung (und nicht der Steuern des Federal Insurance Contributions Act) für B $ 1,384,615. 38 ,und die gesamte Einbehaltung in Bezug auf die Zahlung, wenn der Arbeitgeber J eine optionale pauschale Einbehaltung in Bezug auf die ersten $1,000,000 wählt, wäre $384,615.38.

(9) Bestimmte bargeldlose Zahlungen an Einzelhandelsprovisionsverkäufer. Für Bestimmungen über die Behandlung von Löhnen, die nicht unter Absatz (a)(2) dieses Abschnitts fallen und die nicht in bar an Einzelhandelsverkäufer gezahlt werden, siehe § 31.,3402(j)-1.

(10) Alternativen Methoden. Der Sekretär kann durch Veröffentlichung im Internal Revenue Bulletin (siehe § 601.601(d)(2)(ii)(b) dieses Kapitels) alternative Zurückbehaltungsmethoden vorsehen, die es einem Arbeitgeber ermöglichen, seiner Verantwortung für die obligatorische pauschale Einbehaltung gemäß Absatz (a)(2) dieses Abschnitts nachzukommen.

(b) Sonderregel, bei der die pauschale Quellenbefreiung die gezahlten Löhne übersteigt.

(1) Diese Regel gilt nicht, soweit Absatz (a) (2) dieses Abschnitts für die zusätzliche Lohnzahlung gilt., Werden einem Arbeitnehmer während eines Kalenderjahres zusätzliche Löhne für einen Zeitraum gezahlt, der zwei oder mehr aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume umfasst, für die auch andere Löhne während dieses Kalenderjahres gezahlt werden, und ist die Summe dieser anderen Löhne geringer als die Summe der Beträge, die gemäß der Tabelle in Abschnitt 3402 Buchstabe b Nummer 1 als Quellenbefreiungen für diese Abrechnungszeiträume bestimmt sind, so wird der Betrag der Steuer, die für die zusätzlichen Löhne einbehalten werden muss, wie folgt berechnet:

Schritt 1., Bestimmen Sie einen Durchschnittslohn für jede dieser Lohnperioden, indem Sie die Summe der zusätzlichen Löhne und der für diese Lohnperioden gezahlten Löhne durch die Anzahl dieser Lohnperioden dividieren.

Schritt 2. Bestimmen Sie eine Steuer für jeden Abrechnungszeitraum, als ob die Höhe des Durchschnittslohns die für diesen Abrechnungszeitraum gezahlten Löhne ausmachte.

Schritt 3. Subtrahieren Sie von der Summe der in Schritt 2 ermittelten Steuerbeträge den Gesamtbetrag der einbehaltenen oder einbehaltenen Steuer von den Löhnen, mit Ausnahme der zusätzlichen Löhne, für solche Abrechnungszeiträume., Der Rest, falls vorhanden, stellt die Höhe der Steuer dar, die auf die zusätzlichen Löhne einbehalten werden soll.

Beispiel.
Ein Mitarbeiter hat eine wöchentliche Abrechnungsperiode, die am Samstag jeder Woche endet, deren Löhne am Freitag der folgenden Woche gezahlt werden. Tag eines jeden Monats erhält er einen Bonus, der auf der Produktion während der Lohnperioden basiert, für die die Löhne im Vormonat gezahlt wurden. Der Arbeitnehmer erhält an jedem der fünf Freitage im Juli 1966 einen Wochenlohn von 64 US-Dollar., August 1966 erhält der Arbeitnehmer einen Bonus von 125 US-Dollar, der auf der Produktion während der fünf Lohnperioden basiert, die durch die im Juli gezahlten Löhne abgedeckt sind. Am Tag der Zahlung des Bonus hat der Arbeitnehmer, der verheiratet ist und drei Kinder hat, eine Quellenbefreiungsbescheinigung in Kraft, aus der hervorgeht, dass er verheiratet ist und fünf Quellenbefreiungen beansprucht., Die Höhe der Steuer, die von dem am 10.August 1966 gezahlten Bonus einbehalten werden soll, wird wie folgt berechnet:

Löhne, die im Juli 1966 für 5 Lohnperioden gezahlt wurden (5 × $64)

Bonus, der am 10. August 1966 gezahlt wurde

Summe der Löhne und des Bonus

Durchschnittlicher Lohn pro Lohnperiode ($445 ÷ 5)

Berechnung der Steuer unter Prozentsatz Methode: Quellenbefreiungen (5 × $13.,50)

Reststeuerpflichtig

Steuer auf Durchschnittslohn für 1 Woche unter prozentualer Quellensteuermethode (verheiratete Person mit wöchentlicher Lohnperiode) 14 Prozent von $17.50 (Überschuss über $4))

Steuer auf Durchschnittslohn für 5 Wochen

Weniger: Steuer, die zuvor auf wöchentliche Lohnzahlungen von $64 einbehalten wurde

Keine

Steuer, die auf Wochenlohnzahlungen einbehalten werden muss Zusatzlöhne

Berechnung der Steuer unter Lohnklassen Methode: Steuer auf $89 Lohn unter Wochenlohn Tabelle für verheiratete Person ($2.,50 pro Woche für 5 Wochen)

Weniger: Bisher Einbehaltene Steuer auf wöchentliche Lohnzahlungen von 64 $

Keine

Einbehaltene Steuer auf zusätzliche Löhne

(2) Anwendbarkeit., Die in diesem Absatz (b) vorgeschriebenen Regeln werden bei der Wahl des Arbeitgebers anstelle der in Absatz (a) dieses Abschnitts vorgeschriebenen Regeln angewendet, mit der Ausnahme, dass dieser Absatz in keinem Fall anwendbar ist, in dem die Abrechnungsfrist des Arbeitnehmers weniger als eine Woche beträgt, oder soweit Absatz (a)(2) dieses Abschnitts für die zusätzliche Lohnzahlung gilt.

(c) Urlaubsgeld. Die Beträge der sogenannten „Urlaubszulagen“ unterliegen der Einbehaltung, als ob es sich um regelmäßige Lohnzahlungen für den Zeitraum des Urlaubs handelte., Wenn das Urlaubsgeld zusätzlich zur regulären Lohnzahlung für diesen Zeitraum gezahlt wird, gelten für dieses Urlaubsgeld die für zusätzliche Lohnzahlungen geltenden Regeln.