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Versicherungsnehmer

Eine Versicherungspolice ist im Kern ein rechtlicher Vertrag. Im Rahmen der Erfüllung der Anforderungen eines rechtlich durchsetzbaren Vertrags müssen mindestens zwei Unternehmen Vertragspartei des Vertrags oder der Vereinbarung sein.

Eine dieser Parteien ist die Versicherungsgesellschaft (der Versicherer) und die andere ist der Versicherungsnehmer (der Kunde), der die in den Versicherungsdokumenten beschriebenen Bedingungen und Schutzmaßnahmen kauft, bezahlt und zustimmt.

Der Versicherungsnehmer ist oft auch der Versicherte, aber das muss nicht immer der Fall sein., Je nach Vertrag kann der Versicherungsnehmer Inhaber oder Verantwortlicher der Police sein, während der Versicherte eine andere Partei ist.

Zum Beispiel könnte eine Geschäftsinhaberin eine Lebensversicherung über das Leben ihres Geschäftspartners abschließen und sich als Begünstigte bezeichnen. In diesem Fall ist sie die Versicherungsnehmerin und der Begünstigte, nicht jedoch die Versicherte.

Versicherungsnehmer sind in der Regel in irgendeiner Weise mit dem Versicherten verwandt—sie können ihr Verwandter, eine Partnerschaft oder— im obigen Beispiel-ein Unternehmen sein, an dem sie beteiligt sind., Aber in den meisten Fällen wie bei der Auto-und Hausratversicherung ist auch der Versicherungsnehmer versichert.

Als Unternehmen, das einen Vertrag unterzeichnet, hat der Versicherungsnehmer mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Versicherer. Dazu gehören die Bereitstellung aller und genauer Informationen zu Versicherungszwecken, die Einhaltung der vereinbarten spezifischen Bedingungen und die Zahlung der erforderlichen Prämien.

Einfach ausgedrückt ist der Versicherungsnehmer die Person oder Einrichtung, die die Police gekauft hat und befugt ist, die im Versicherungsvertrag genannten Rechte auszuüben—einschließlich des Rechts, die Police zu kontrollieren.